Clubsatzung der Mondeo-Freunde-Westerwald & Friends

 

§ 1 Name des Clubs

 

1.   Der Name des Clubs lautet „Mondeo-Freunde-Westerwald & Friends“.

 

§ 2 Zweck des Clubs

1.   Der Zweck des Vereins ist die Kontaktpflege zu anderen Clubs.

Der Besuch von  Treffen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch .

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Clubs kann jeder werden, der im Besitz eines Fahrzeugs  ist und berechtigt ist, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

 

 

          2. Über die Aufnahme entscheidet der Club auf der Versammlung.

 

 

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.

 

2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstößt. Über den Ausschluss entscheiden der Vorstand und der gesamte Club.

 


 

3. Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn das Mitglied  ohne Entschuldigung nicht auf Versammlungen erscheint und nicht am Clubleben teilnimmt.Desweiteren bei groben Verstößen gegen die Clubregeln oder bei unsachgemäßen Verhalten ist eine Beendigung des Mitglieds aus dem Club vom Clubvorstand jederzeit möglich.

 

4. Der Frontscheibenaufkleber muss nach Beendigung der Mitgliedschaft sofort entfernt werden und die Clubbekleidung zurückgegeben werden.

 

 

§ 5 Beitrag

 

                                                              Kein Clubbeitrag

 

§ 6 Treffen

1. Wir Treffen  uns einmal im Monat wo und wann wird im Forum bekanntgegeben.

 

2. Falls jemand aus Beruflichen oder Familiären Gründen nicht teilnehmen kann, ist das einem Mitglied des Vorstandes 24 Stunden vorher Bekanntzugeben.

 

3. Die Anmeldung für gemeinsame Clubaktivitäten wird mit Absprache des gesamten Clubs besprochen.

 

 

§ 7 Pflichten des Vereins

 

  Alle Anschaffungen des Vereins werden mit dem ganzen Club abgestimmt und auch nur vom gesamten Club genutzt.

Und werden nicht an Einzelne oder für den Privaten gebrauch genutzt.

 

 

§ 8 Pflichten des Mitglieds


 

Es wird gebeten die Clubbekleiden auf jedem Treffen das die MFW & Friends Anfahren zu tragen, mindestens auf den Öffentlichen Veranstaltungen (Clubvorstellung, Pokalvergabe).

 

  Es werden auch Strafen erhoben wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstößt. Über die Höhe entscheidet der Vorstand und der gesamte Club oder wird mit sofortiger Wirkung vom Clubleben und vom Club ausgeschlossen.

 

 

§ 9 Der Vorstand

 Der Vorstand besteht aus dem

 

1. Vorsitzenden Josef Noll und dem   2.Vorsitzenden Dennis Birkenheuer

 

    Kassenwart  Josef Noll

 

     Ansprechpartner für Clubbestellungen ( T-Shirts, Aufkleber und

 

sonstiges)   ist  Josef Noll

 

Mit der Abgabe des unterschriebenen Aufnahmeantrag  erkläre ich mich mit der Clubsatzung einverstanden.

Stand: 02.12.2011