Clubsatzung der Mondeo-Freunde-Westerwald & Friends

 

§ 1 Name des Clubs

 

1.   Der Name des Clubs lautet „Mondeo-Freunde-Westerwald & Friends“.

 

§ 2 Zweck des Clubs

1.   Der Zweck des Vereins ist die Kontaktpflege zu anderen Ford Clubs.

Der Besuch von Ford Treffen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch sowie eigene Treffen zu Veranstalten.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Clubs kann jeder werden, der im Besitz eines Fahrzeugs der Marke Ford ist und berechtigt ist, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

 

 2. Das Mitglied sollte der Marke Ford treu bleiben.

 

3. Ford Fahrer mit Vereinsinteresse haben eine 3 Monate

Probezeit. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Club auf den Versammlung.

In den 3 Monaten brauch kein Clubbeitrag gezahlt werden

 

Der  Antrag   ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. (1.Vorsitzenden oder 2.Vorsitzender)

 

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.

 

2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstößt. Über den Ausschluss entscheiden der Vorstand und der gesamte Club.

 

3.Der Austritt erfolgt auch automatisch wenn er seinen Ford verkauft und

In seinem Besitz kein Ford mehr befindet.

 

4. Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn

das Mitglied den fälligen Clubbeitrag über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt sowie ohne Entschuldigung nicht auf Versammlungen erscheint und nicht am Clubleben teilnimmt.

 

5. Der Frontscheibenaufkleber muss nach Beendigung der Mitgliedschaft sofort entfernt werden und die Clubbekleidung zurückgegeben werden.

 

 

§ 5 Beitrag

 

1.   Der Clubbeitrag von 5 Euro (pro Mitglied) im Monat ist im Voraus auf das Club-Konto zu entrichten oder dem Vorstand auf einer Clubsitzung zu geben.

 

2.Zahlungen können auch wahlweise Monat. - Viertel. - Halb-

Oder Jährlich bezahlt werden

Die Beiträge können Überwiesen, Abgebucht oder in Bar gezahlt werden.

3. Verwendungszweck des Beitrages: Diverse Clubaktivitäten ( z.B. Grillfeste, Treffen etc.) sowie Anschaffungen

4. Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt oder Ausschluss. Rückerstattungen erfolgen keine.

Gleichzeitig erlöschen alle Ansprüche

gegen den Verein.

 

§ 6 Treffen

1. Wir Treffen wir uns einmal im Monat wo und wann wird im Forum bekanntgegeben.

 

2. Falls jemand aus Beruflichen oder Familiären Gründen nicht teilnehmen kann, ist das einem Mitglied des Vorstandes 24 Stunden vorher Bekanntzugeben.

 

3. Die Anmeldung für gemeinsame Clubaktivitäten wird mit Absprache des gesamten Clubs besprochen.

 

 

§ 7 Pflichten des Vereins

1.Die Höhe des Clubkontostand sowie aller Einnahmen und Ausgaben werden auf jeder Versammlung bekanntgegeben.

 

2.   Alle Anschaffungen des Vereins werden mit dem ganzen Club abgestimmt.

 

 

§ 8 Pflichten des Mitglieds

 1.Das Mitglied Verpflichtet sich regelmäßig an Clubaktivitäten teilzunehmen (ausnahmen unter §6 Punkt2)

 

2. Es wird gebeten die Clubbekleiden auf jedem Treffen das die MFW & Friends Anfahren zu tragen, mindestens auf den Öffentlichen Veranstaltungen (Clubvorstellung, Pokalvergabe).

 

3. Es werden auch Strafen erhoben wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstößt. Über die Höhe entscheidet der Vorstand und der gesamte Club.

 

 

§ 9 Der Vorstand

 Der Vorstand besteht aus dem

 

1. Vorsitzenden Lars Kühn und dem   2.Vorsitzenden Josef Noll

 

    Kassenwart  Stephanie Kühn

 

     Ansprechpartner für Clubbestellungen ( T-Shirts, Aufkleber und

 

sonstiges)   ist  Stephanie Kühn

 

Mit der Abgabe des unterschriebenen Aufnahmeantrag  erkläre ich mich mit der Clubsatzung einverstanden.

Stand: 07.10.2009